Das, liebe Kinder und Erwachsene, ist ein Thorshammer. Klingt komisch, ist aber so. Der Thorshammer ist kein Symbol für Nazis, sondern ein religiöses Symbol. Als solches ist es von unserem Grundgesetz geschützt, denn dort steht (Art. 3 § 3): (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Außerdem steht da (Art. 4):
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Warum solche Gesetzeskeulen an dieser Stelle? Und vor allem: Wer ist ernsthaft so naiv zu glauben, daß diese schnöden Worte überall Geltung haben? No-Go-Zonen, diverse Diskriminierung am Arbeitsplatz/der Uni/der Schule/der Behörde, etc. sind durchaus kein Fremdwort für mich. Ich bin aber der (vielleicht irrigen) Ansicht, daß diejenigen, die Gleichberechtigung, Toleranz und Achtung der Menschenwürde zu predigen nie müde werden, ihre eigenen Worte auch befolgen sollten. Man sollte also durchaus annehmen können, daß ein mutmaßlich mit öffentlichen Mitteln gefördertes Kulturzentrum sich an diese doch recht grundlegenden Regeln halten würde... aber nöööööööööööööööööööö. Seit vorletztem Samstag habe ich de facto Hausverbot in der Glocksee, weil ich oben sichtbaren Thorshammer offen über meinem T-Shirt trage. Wer religiöse Symbole zur Schau trägt, die nicht mit der vorherrschenden politischen Ansicht dort übereinsteimmen, der ist offenbar unerwünscht.
Und das kam so...